Alles wird digitaler, das macht auch vor Gesundheitsthemen nicht Halt. Bald wird es Rezepte, die bisher auf einen Zettel gedruckt und per Hand unterschrieben werden, von der Ärztin oder vom Arzt ebenfalls digital geben, über eine App aufs Handy. Mit der elektrischen Signatur versehen wird das Rezept von der Praxis aufs Handy geschickt, in der Apotheke kann dieser QR-Code dann ausgelesen und das passende Medikament übergeben werden. Doch was passiert eigentlich, wenn die Patientin oder der Patient über gar kein Smartphone verfügt?
Ob in der App oder ausgedruckt - die Funktion bleibt gleich
Auch daran wurde bei der Planung für das E-Rezept natürlich gedacht. Wer kein Smartphone besitzt, kann selbstverständlich weiterhin ein Rezept bekommen, denn der QR-Code, der als E-Rezept auf das Handy geschickt wird, kann ebenso ausgedruckt werden. Denn elektronisch ist beim E-Rezept vor allem, dass die Daten über die Software von der Praxis an einen Server, die Telematikinfrastruktur, übermittelt werden. Diese hat das Ziel, alle, die im Gesundheitssystem zusammenarbeiten, dort zusammenzubringen. Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken oder Krankenkassen sollen damit schnell auf die nötigen Daten der Patienten zugreifen können. Auf dem Server werden die Daten verschlüsselt und gespeichert. Es wird ein Token - in diesem Fall als QR-Code - erstellt der ausschließlich mit der passenden Software ausgelesen werden kann. Ob dieser QR-Code dann an die App übermittelt wird oder auf Papier ausgedruckt wird, ist egal, die Funktion ist am Ende dieselbe.
Mit dem ausgedruckten QR-Code zur Apotheke der Wahl
Mit seinem ausgedruckten Code geht der Patient zur Apotheke seiner Wahl. Die Apothekerin oder der Apotheker kann den QR-Code auslesen und dem Kunden das benötigte Medikament geben. Das Personal in Praxen oder Krankenhäusern und in Apotheken ist speziell geschult, um den QR-Code sicher zu erstellen oder auszulesen. Natürlich kann das Rezept auch an Online-Apotheken übermittelt werden, in diesem Fall wird der ausgedruckte QR-Code einfach hingeschickt. Einen kleinen Vorteil hat da die App auf dem Smartphone - so können etwa Folgerezepte oder Rezepte, die bei einer Online-Sprechstunde ausgestellt werden, einfach aus der Praxis auf die App übermittelt werden. Das E-Rezept kann über die App auch direkt an Versandapotheken ohne Zeitverzögerung geschickt werden.
Datum der Einführung noch unklar
Ob man sich angesichts dessen doch für ein Handy entscheidet, um die App statt die ausgedruckte Form des E-Rezeptes zu nutzen, kann man sich noch überlegen. Denn eigentlich sollte es bereits seit dem 1. Januar 2022 verpflichtend sein, mit dem E-Rezept zu arbeiten. Allerdings erfüllten noch nicht alle Praxen die technischen Voraussetzungen. Diese dürfen weiterhin die altbekannten rosa Zettel ausstellen. Wann genau dann das E-Rezept für alle eingeführt wird, ist momentan noch unklar.
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